Kategorie: Mindestlohn · Aktualisiert: 23.10.2026
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der Mindestlohn 2026 beträgt in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren eigenen Stundenlohn ermitteln und prüfen, ob Ihr Gehalt mindestens diesen Wert erreicht.
Der gesetzliche Mindestlohn ist der Betrag, den ein Arbeitgeber für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens zahlen muss. Laut Minijob-Zentrale wurde der Mindestlohn im Jahr 2015 bundesweit eingeführt.
Die Höhe kann nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) auf Vorschlag einer Kommission angepasst werden. Für 2026 nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Wert von 13,90 Euro pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 beträgt er 14,60 Euro (§ 1 MiLoV5).
Wichtig ist: Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Steuern und Sozialabgaben werden davon noch abgezogen. Was netto übrig bleibt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von der Steuerklasse.
Warum der Stundenlohn entscheidend ist
Viele Beschäftigte erhalten ein festes Monatsgehalt. Ob dieses Gehalt dem Mindestlohn entspricht, sieht man erst, wenn man es in einen Stundenlohn umrechnet.
Dafür brauchen Sie nur zwei Angaben:
Ihr Brutto-Monatsgehalt
Ihre vertraglich vereinbarten Wochenstunden
Aus den Wochenstunden werden Monatsstunden. Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. Deshalb rechnet man Wochenstunden mit dem Faktor 52 ÷ 12 (rund 4,33) in Monatsstunden um.
So rechnen Sie Ihren Stundenlohn aus
Die Formel ist einfach:
Stundenlohn = Brutto-Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)
Mit unserem Stundenlohn-Rechner erledigen Sie das in wenigen Sekunden. Sie geben Ihr Monatsgehalt und Ihre Wochenstunden ein und wählen den Monatsfaktor. Der Rechner zeigt Ihnen den Brutto-Stundenlohn, das Monatsgehalt und das Jahresgehalt.
Beispiel 1: Vollzeit mit 40 Stunden
Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche und erhalten genau den Mindestlohn von 13,90 Euro.
Monatsstunden: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden
Brutto-Monatsgehalt: rund 2.409,33 Euro
Brutto-Jahresgehalt: 28.912,00 Euro
Liegt Ihr Monatsgehalt bei 40 Wochenstunden darunter, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Abrechnung.
Beispiel 2: Teilzeit mit 20 Stunden
Bei 20 Wochenstunden und 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich ein Brutto-Monatsgehalt von rund 1.204,67 Euro (Faktor 52 ÷ 12).
Beispiel 3: Festgehalt prüfen
Angenommen, Sie erhalten 2.000 Euro brutto im Monat bei 40 Wochenstunden. Dann beträgt Ihr Stundenlohn rund 11,54 Euro. Das liegt unter 13,90 Euro.
In so einem Fall sollten Sie prüfen, ob die Wochenstunden im Vertrag stimmen und ob weitere Lohnbestandteile vereinbart sind. Bei Zweifeln hilft eine Beratungsstelle.
Typische Fehler beim Nachrechnen
Falscher Monatsfaktor: Wer einfach mit 4 Wochen pro Monat rechnet, unterschätzt die Monatsstunden. Ein Monat hat im Durchschnitt mehr als vier Wochen. Nutzen Sie daher 52 ÷ 12.
Netto statt brutto: Der Mindestlohn bezieht sich auf den Bruttolohn. Vergleichen Sie deshalb immer Ihr Bruttogehalt, nicht den Betrag auf Ihrem Konto.
Tatsächliche Stunden vergessen: Arbeiten Sie regelmäßig länger als vereinbart, verteilt sich Ihr Gehalt auf mehr Stunden. Der Mindestlohn gilt für jede Arbeitsstunde. Notieren Sie Ihre Zeiten deshalb sorgfältig, zum Beispiel mit einem Stundenzettel.
Ausnahmen: Ausnahmen regelt § 22 MiLoG: zum Beispiel für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende, für Pflichtpraktika, für freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung oder begleitend zu Ausbildung/Studium sowie für ehrenamtlich Tätige.
Dokumentation der Arbeitszeit
Nach § 17 MiLoG müssen Arbeitgeber für Minijobber (nicht im Privathaushalt) und für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftsbereichen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen – spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeitsleistung. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Auch wenn Sie nicht in einer solchen Branche arbeiten: Eine eigene Aufzeichnung hilft Ihnen, Ihren Stundenlohn realistisch zu berechnen. Unser Ratgeber Stundenzettel richtig führen zeigt, wie das geht.
Mindestlohn und Minijob
Auch im Minijob gilt der Mindestlohn. Je höher der Mindestlohn, desto weniger Stunden können Minijobber im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Details dazu finden Sie im Ratgeber Minijob 2026 und 2027 und im Minijob-Rechner.
Checkliste: Mindestlohn selbst prüfen
Nehmen Sie Ihre letzte Lohnabrechnung zur Hand.
Suchen Sie den Bruttobetrag für den Monat.
Lesen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag die vereinbarten Wochenstunden nach.
Rechnen Sie die Wochenstunden mit 52 ÷ 12 in Monatsstunden um.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch die Monatsstunden.
Vergleichen Sie das Ergebnis mit 13,90 Euro.
Wenn Ihr Ergebnis darunter liegt, heißt das nicht automatisch, dass etwas falsch ist. Vielleicht stimmen die Stunden im Vertrag nicht mit Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit überein, oder es gibt Besonderheiten in Ihrem Arbeitsverhältnis. Sprechen Sie in diesem Fall zuerst mit Ihrer Personalabteilung. Bleiben Fragen offen, hilft eine Beratungsstelle oder Ihre Gewerkschaft weiter.
Kurz zusammengefasst
Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Er gilt seit dem 1. Januar 2026.
Rechnen Sie Ihr Monatsgehalt mit dem Faktor 52 ÷ 12 in einen Stundenlohn um.
Vergleichen Sie immer brutto mit brutto.
Notieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
- 13,90 Euro brutto pro Stunde, gültig seit dem 1. Januar 2026.
- Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
- Brutto. Steuern und Sozialabgaben werden noch abgezogen.
- Wie viel verdiene ich bei 40 Stunden zum Mindestlohn?
- Mit dem Faktor 52 ÷ 12 sind das rund 2.409,33 Euro brutto im Monat.
- Wie prüfe ich mein Festgehalt?
- Teilen Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt durch Ihre Monatsstunden. Der Stundenlohn-Rechner übernimmt das für Sie.
Keine Rechtsberatung: Dieser Text dient nur der allgemeinen Information. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle.