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Überstunden mit dem Gehalt abgegolten: Was bedeutet die Klausel?

Überstunden mit dem Gehalt abgegolten: Was im Arbeitsvertrag steht, was § 612 BGB sagt und wie Sie Ihr Überstundenkonto selbst berechnen.

Kategorie: Überstunden · Aktualisiert: 23.10.2026

Was steht in einer Abgeltungsklausel?

Viele Arbeitsverträge enthalten den Satz, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Für Beschäftigte stellt sich dann die Frage: Werden meine zusätzlichen Stunden überhaupt bezahlt? In diesem Ratgeber erklären wir, was hinter einer solchen Klausel steckt, welche gesetzliche Grundlage es zur Vergütung gibt und wie Sie Ihre Überstunden sauber dokumentieren und berechnen.

Eine Abgeltungsklausel regelt, dass Mehrarbeit nicht extra bezahlt wird. Typische Formulierungen lauten etwa:

„Mit dem Gehalt sind etwaige Überstunden abgegolten.“

„Mit der Vergütung sind bis zu X Überstunden im Monat abgegolten.“

Die erste Variante ist sehr allgemein. Die zweite nennt eine konkrete Zahl. Für Sie als Beschäftigte ist der Unterschied wichtig: Bei einer genauen Zahl wissen Sie, wie viele Stunden ohne zusätzliche Bezahlung gemeint sind.

Ob eine Klausel wirksam ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, Ihre eigenen Zahlen zu kennen, bevor Sie das Gespräch suchen.

Was sagt das Gesetz zur Vergütung?

Eine allgemeine Grundlage zur Vergütung findet sich in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort heißt es in Absatz 1:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Absatz 2 ergänzt: Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

Diese Vorschrift ist eine allgemeine Regel. Wie sie auf Überstunden und auf Abgeltungsklauseln angewendet wird, entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Eine pauschale Aussage für alle Fälle ist daher nicht möglich.

Warum Ihre eigenen Zahlen so wichtig sind

Ob Sie Ansprüche haben oder nicht – ohne Nachweis Ihrer Arbeitszeit ist jede Diskussion schwierig. Halten Sie deshalb fest:

Beginn und Ende jedes Arbeitstags

Pausen

Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Soll)

Aus der Differenz zwischen tatsächlicher Arbeitszeit (Ist) und vereinbarter Arbeitszeit (Soll) ergibt sich Ihr Saldo. Ein positiver Saldo bedeutet Mehrarbeit, ein negativer Saldo bedeutet Minusstunden.

Tipps zur Dokumentation finden Sie im Ratgeber Stundenzettel richtig führen.

Überstunden berechnen: So geht's

Mit unserem Gleitzeit- und Überstundenrechner tragen Sie Ihre Ist-Zeit und Ihre Soll-Zeit ein. Der Rechner zeigt den Saldo an. Optional können Sie einen Brutto-Stundenlohn und einen Zuschlag in Prozent eingeben, um eine illustrative Brutto-Auszahlung zu sehen.

Wichtig: Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, sollten Sie in Ihrem Vertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nachlesen. Der Rechner verwendet deshalb nur den Prozentsatz, den Sie selbst eingeben.

Beispiel 1: Drei Stunden Mehrarbeit in einer Woche

Soll-Arbeitszeit: 40 Stunden

Ist-Arbeitszeit: 43 Stunden

Saldo: +3 Stunden

Bei einem Brutto-Stundenlohn von 18 Euro ohne Zuschlag ergibt sich ein rechnerischer Wert von 54,00 Euro brutto. Mit einem vertraglich vereinbarten Zuschlag von 25 Prozent wären es 67,50 Euro brutto.

Beispiel 2: Minusstunden

Soll-Arbeitszeit: 40 Stunden

Ist-Arbeitszeit: 38 Stunden

Saldo: −2 Stunden

Hier liegt ein Zeitdefizit vor. Aus einem negativen Saldo ergibt sich keine Überstundenvergütung.

Abgeltung, Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Neben der Abgeltung mit dem Gehalt gibt es zwei weitere Wege, mit Überstunden umzugehen:

Auszahlung: Die Stunden werden zusätzlich bezahlt. Mehr dazu im Ratgeber Überstunden auszahlen lassen.

Freizeitausgleich: Die Stunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und später abgebaut. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Gleitzeitkonto verstehen.

Welche Regelung für Sie gilt, steht in Ihrem Vertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

So bereiten Sie ein Gespräch vor

Lesen Sie die Klausel in Ihrem Vertrag genau. Ist eine Stundenzahl genannt?

Sammeln Sie Ihre Arbeitszeitnachweise für mehrere Wochen oder Monate.

Berechnen Sie Ihren Saldo mit dem Überstundenrechner.

Prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber – sachlich und mit Zahlen.

Holen Sie bei Unklarheiten fachlichen Rat ein.

Häufige Missverständnisse

„Abgegolten heißt, ich muss unbegrenzt länger arbeiten.“ Eine Abgeltungsklausel regelt nur die Bezahlung. Die gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit gelten weiterhin. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeit und Pausen.

„Ohne Klausel wird jede Minute extra bezahlt.“ Auch ohne Klausel kommt es auf die Umstände an. Wichtig sind vor allem Ihr Vertrag und ein möglicher Tarifvertrag.

„Ich brauche keine Aufzeichnungen.“ Gerade bei Unklarheiten sind eigene Notizen zu Ihren Arbeitszeiten sehr hilfreich.

Kurz zusammengefasst

Abgeltungsklauseln regeln, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden.

§ 612 BGB enthält eine allgemeine Regel zur Vergütung.

Ob eine Klausel wirksam ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

Einen Zuschlag rechnet der Rechner nur mit Ihrem eigenen Prozentsatz.

Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit und kennen Sie Ihren Saldo.

Häufige Fragen

Sind Überstunden immer mit dem Gehalt abgegolten?
Nein, das hängt von Ihrem Vertrag und den Umständen ab. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich.
Wo finde ich, ob ich einen Überstundenzuschlag bekomme?
In Ihrem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Wie berechne ich meine Überstunden?
Ziehen Sie Ihre Soll-Zeit von Ihrer Ist-Zeit ab. Der Überstundenrechner erledigt das für Sie.
Was mache ich bei Unklarheiten?
Wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat.

Keine Rechtsberatung: Dieser Text ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat.

Quellen & offizielle Links

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